Lev 5



Die Schuld- und Sündopfer für einzelne Vergehen: 5,1-13

1 Angenommen, jemand sündigt in einem der folgenden Fälle: er hat eine laute Verfluchung gehört, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und lädt damit Schuld auf sich; 1
2 oder jemand berührt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen Kriechtiers und es blieb ihm verborgen, aber er merkt es dann und wird unrein und schuldig; 2
3 oder er berührt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Berührung unrein macht, und bemerkt es nicht, aber er erfährt es später und wird schuldig;
4 oder jemand schwört unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwört, aber er merkt es gar nicht, doch dann erfährt er es und wird schuldig durch so etwas -
5 wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, so soll er gestehen, wodurch er sich verfehlt hat.
6 Als Schuldopfer für seine begangene Verfehlung soll er dann ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den Herrn als Sündopfer bringen und der Priester soll ihn entsühnen und so von seiner Verfehlung lösen.
7 Wenn seine Mittel für ein Schaf nicht ausreichen, soll er als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben vor den Herrn bringen, die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer.
8 Er soll sie zum Priester bringen und dieser soll zuerst die eine für das Sündopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen, aber nicht ganz abreißen;
9 er soll etwas vom Blut des Sündopfers gegen die Altarwand spritzen und das übrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Sündopfer ist das.
10 Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer darbringen. Der Priester soll ihn entsühnen und von der Sünde, die er begangen hat, lösen; dann wird ihm vergeben werden.
11 Falls seine Mittel für zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe für seine Verfehlung ein Zehntel Efa Feinmehl darbringen, aber weder Öl noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Sündopfer.
12 Er bringe es dem Priester, der davon eine Hand voll nimmt und als Gedächtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen lässt. Ein Sündopfer ist das.
13 Der Priester soll ihn so für die von ihm in einem dieser Fälle begangene Verfehlung entsühnen und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester gehört das Gleiche wie beim Speiseopfer.

Das Schuldopfer für sakrale Vergehen: 5,14-19

14 Der Herr sprach zu Mose:
15 Wenn jemand sich verfehlt und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht, die dem Herrn heilig sind, soll er als Schuldopfer für den Herrn von seiner Herde einen fehlerlosen Widder bringen, der in Silberschekel nach dem Schekelgewicht des Heiligtums zu schätzen ist.
16 Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. Er soll es dem Priester geben und dieser soll ihn mit dem Schuldopferwidder entsühnen; dann wird ihm vergeben werden.
17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was der Herr verboten hat, es nicht bemerkt, aber dann schuldig wird, soll er die Folgen seiner Schuld tragen.
18 Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem üblichen Schätzwert zum Priester bringen und dieser soll ihn für seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz begangen hat, entsühnen; dann wird ihm vergeben werden.
19 Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsächlich vor dem Herrn schuldig gemacht.

Das Schuldopfer für unsoziales Verhalten: 5,20-26

20 Der Herr sprach zu Mose:
21 Wenn jemand sündigt und eine Veruntreuung gegen den Herrn begeht, indem er einen aus seinem Volk über anvertrautes oder hinterlegtes oder geraubtes Gut täuscht oder ihn übervorteilt 3
22 oder verlorenes Gut findet und es leugnet oder einen Meineid leistet hinsichtlich irgendeiner Sünde, die ein Mensch begehen kann,
23 wenn er also auf solche Weise sündigt und schuldig wird, muss er das, was er geraubt oder durch Übervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben
24 oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat, wieder gutmachen; am Tag seines Schuldopfers erstatte er dem Geschädigten den um ein Fünftel vermehrten Wert.
25 Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem üblichen Schätzwert als sein Schuldopfer vor den Herrn zum Priester bringen
26 und dieser soll ihn vor dem Herrn entsühnen; dann wird ihm jede Tat vergeben werden, durch die er sich schuldig gemacht hat.

1 Wie noch heute bei den Beduinen, so hat man in Israel dem Fluch die Kraft zugeschrieben, das angedeutete Unheil auch wirklich herbeizuführen. Ein Fluch ist üblich und erlaubt, wenn jemand etwas verloren hat und den Finder vor Fundunterschlagung oder den Hehler vor Annahme oder Kauf des Gegenstands warnen will. Der unredliche Finder oder der Hehler würde Unheil auf sich bringen.
2 aber er merkt es dann: sinngemäß ergänzt (vgl. V. 3).
3 ℘ (21-26) Ex 22,6-14