Num 36



Weitere Erbrechtsbestimmungen: 36,1-13

1 Die Familienoberhäupter der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Sippen der Nachkommen Josefs, kamen zu Mose und den führenden Männern, den Familienhäuptern der Israeliten, um mit ihnen zu reden.
2 Sie sagten: Der Herr hat meinem Herrn aufgetragen, das Land durch das Los als Erbbesitz an die Israeliten zu verteilen. Mein Herr erhielt aber vom Herrn auch den Auftrag, den Erbbesitz unseres Bruders Zelofhad seinen Töchtern zu geben. 12
3 Wenn diese nun einen Mann aus einem anderen israelitischen Stamm heiraten, dann geht ihr Besitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten; er geht also unserem Erbanteil verloren.
4 Sobald das Jubeljahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten, aber dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes geht ihr Erbbesitz verloren.
5 Da befahl Mose den Israeliten auf Anweisung des Herrn: Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht.
6 Das ist es, was der Herr den Töchtern Zelofhads befiehlt: Heiratet, wen ihr wollt, nur müsst ihr einen Mann aus einer Sippe eures väterlichen Stammes heiraten.
7 Der Erbbesitz darf bei den Israeliten nicht von einem Stamm auf den andern übergehen; denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben.
8 Jede Tochter, die Anspruch auf Erbbesitz in einem israelitischen Stamm hat, muss einen Mann aus einer Sippe ihres väterlichen Stammes heiraten, damit bei den Israeliten jeder im Erbbesitz seiner Väter bleibt.
9 Der Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf einen andern übergehen. Denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines Stammes verbunden bleiben.
10 Die Töchter Zelofhads taten, was der Herr dem Mose befohlen hatte.
11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, heirateten Söhne ihrer Onkel;
12 sie heirateten Männer aus den Sippen der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. So blieb ihr Erbbesitz dem Stamm ihrer väterlichen Sippe erhalten.
13 Das sind die Gebote und Rechte, die der Herr den Israeliten in den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, durch Mose gegeben hat.

1 ℘ 27,1-11
2 Mose wird in ehrfurchtsvoller Anrede «Herr» genannt. Zum ersten «Herr» vgl. die Anmerkung zu Gen 4,26.